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Ratgeber & Tipps

Diabetes und Organspende: Spenden und empfangen – wie geht das?

Teile dieses Inhalts wurden mithilfe künstlicher Intelligenz erstellt oder bearbeitet.

Kurz-Antwort: Diabetes allein schließt eine Organspende nicht aus – nur eine aktive Krebserkrankung oder ein positiver HIV-Test führen generell zum Ausschluss. Ärzte prüfen jedes Organ individuell: Die Bauchspeicheldrüse ist bei insulinpflichtigem Diabetes nicht zur Spende geeignet, andere Organe wie Hornhaut, Lunge oder Herz können bei jungen, gut eingestellten Diabetikern durchaus infrage kommen. Umgekehrt können Menschen mit Diabetes durch eine fortgeschrittene Nierenschädigung (Nephropathie) selbst dringend auf eine Spenderniere angewiesen sein – bei Typ-1-Diabetes oft in Kombination mit einer Bauchspeicheldrüsentransplantation.

Können Menschen mit Diabetes überhaupt Organe spenden?

Ja, grundsätzlich schon. Laut Expert:innen von diabetesDE – Deutsche Diabetes-Hilfe kommen Menschen mit Typ-1- oder Typ-2-Diabetes als Organspender infrage, sofern die jeweiligen Organe gesund und funktionsfähig sind. Es gibt keine feste Altersgrenze für Organ- und Gewebespenden. In der Praxis führen ohnehin nur wenige Erkrankungen zu einem generellen Ausschluss – dazu zählen im Wesentlichen eine aktive Krebserkrankung oder ein positiver HIV-Nachweis, nicht aber Diabetes an sich.

Was bei Diabetes besonders geprüft wird:

  • Die Bauchspeicheldrüse ist bei insulinpflichtigem Diabetes nicht für eine Spende geeignet
  • Je nach Dauer und Verlauf der Erkrankung können vor allem die Nieren in Mitleidenschaft gezogen sein und müssen individuell beurteilt werden
  • Organe wie Hornhaut, Lunge und Herz sollten bei jungen, gut eingestellten Diabetiker:innen in der Regel unbelastet sein

Wichtiger praktischer Hinweis: Wer sich als Mensch mit Diabetes für einen Organspendeausweis entscheidet, sollte die Erkrankung unter „Anmerkungen/Besondere Hinweise“ auf dem Dokument vermerken. Das erleichtert es dem medizinischen Team im Ernstfall erheblich, die Eignung der einzelnen Organe schnell und richtig einzuschätzen.

Was ist mit Stammzellen?

Anders als bei Organen gilt hier eine klare, einheitliche Regel: Menschen mit Diabetes sind unabhängig von Typ und Therapieform generell von der Stammzellspende ausgeschlossen, wegen erhöhter Risiken sowohl für die spendende als auch für die empfangende Person.

Wenn Diabetes selbst zur Notwendigkeit einer Organspende führt

Diabetes kann über die Jahre die Nieren so stark schädigen, dass ein chronisches Nierenversagen entsteht (diabetische Nephropathie) – für viele Betroffene der Grund, selbst auf ein Spenderorgan angewiesen zu sein. In Deutschland sind rund 40.000 Menschen mit Diabetes auf eine Dialysebehandlung angewiesen, das entspricht fast der Hälfte aller Dialysepatient:innen. Die meisten von ihnen haben Typ-2-Diabetes und können aufgrund von Begleiterkrankungen häufig nicht transplantiert werden. Bei Typ-1-Diabetes mit besonders schwerem Verlauf bleibt eine Transplantation dagegen oft der letzte, wirksame Ausweg: Von den rund 340.000 Menschen mit Typ-1-Diabetes in Deutschland werden jährlich knapp 100 transplantiert – meist in Form einer kombinierten Nieren-Bauchspeicheldrüsen-Transplantation.

Die kombinierte Nieren-Pankreas-Transplantation

Bei Typ-1-Diabetes mit fortgeschrittener Nierenschädigung wird häufig gleichzeitig eine neue Niere und eine neue Bauchspeicheldrüse desselben Spenders transplantiert. Der Vorteil: Nach der Pankreastransplantation normalisiert sich der Blutzuckerspiegel, was sich langfristig positiv auf das Herz-Kreislauf-System auswirkt. Untersuchungen der Universität Heidelberg zeigen, dass Patient:innen mit kombinierter Transplantation zehn und mehr Jahre nach dem Eingriff sogar einen Überlebensvorteil gegenüber Patient:innen hatten, die „nur“ eine Lebendspender-Niere erhalten hatten – mit weniger Todesfällen durch Herz- und Gefäßerkrankungen.

Weitere Optionen:

  • Pankreas-nach-Niere-Transplantation: Die Bauchspeicheldrüse wird erst nach einer bereits erfolgten Nierentransplantation übertragen
  • Alleinige Pankreastransplantation: Möglich, wenn die eigenen Nieren noch ausreichend funktionieren
  • Inselzell-Transplantation: Ein experimentelles Verfahren, bei dem nur die insulinproduzierenden Zellen übertragen werden. Nach dem sogenannten Edmonton-Protokoll erreichten Studienteilnehmende zunächst eine vorübergehende Insulinunabhängigkeit – größere Folgestudien konnten diesen Erfolg bislang aber nicht durchgehend bestätigen

Lebendspende: Möglich, aber mit hohen Hürden

Steht kein Organ eines verstorbenen Spenders zur Verfügung, kann auch eine Lebendspende infrage kommen, meist einer Niere. In Deutschland gelten dafür strenge Voraussetzungen: Der oder die Spendende muss volljährig, einwilligungsfähig und medizinisch geeignet sein und freiwillig zustimmen. Erlaubt ist die Lebendspende zudem nur an Verwandte ersten und zweiten Grades, Ehegatten, eingetragene Lebenspartner:innen, Verlobte oder Menschen in besonders enger persönlicher Verbundenheit. Von einer Lebend-Nierenspende durch eine Person mit Diabetes wird dagegen eher abgeraten, da diese selbst ein erhöhtes Risiko für eine spätere Nierenerkrankung trägt.

Werden Diabetiker bei der Organvergabe benachteiligt?

Eine berechtigte Sorge – die Antwort aus Deutschland ist beruhigend: Laut dem Präsidenten der Deutschen Transplantationsgesellschaft haben Diabetiker:innen in Deutschland keine Nachteile bei der Organverteilung. Das unterscheidet sich von manchen anderen Ländern wie den USA, wo Spenderorgane strenger ergebnismaximiert vergeben werden. Typ-1-Diabetiker:innen mit fortgeschrittenen Organschäden können bei einer kombinierten Pankreas-Nieren-Transplantation sogar bevorzugt berücksichtigt werden.

Ein Punkt zur realistischen Einordnung: Auswertungen zeigen, dass die Sterblichkeitsrate zehn Jahre nach einer alleinigen Nierentransplantation bei Diabetiker:innen mit rund 25 % höher liegt als bei Organempfänger:innen ohne Diabetes (rund 12 %). Das ist kein Grund zur Abschreckung, sondern wichtig für ein realistisches Bild und ein informiertes Gespräch mit dem behandelnden Transplantationsteam.

Wie unterscheidet sich die Rechtslage in Deutschland, Österreich und der Schweiz?

Hier zeigen sich die größten Unterschiede im DACH-Raum – unabhängig von der Frage, ob Diabetes vorliegt:

LandSystemBedeutung
DeutschlandEntscheidungslösungOrgane dürfen nur entnommen werden, wenn zu Lebzeiten ausdrücklich zugestimmt wurde. Liegt keine Entscheidung vor, entscheiden die nächsten Angehörigen stellvertretend.
ÖsterreichWiderspruchslösungJede Person gilt automatisch als potenzielle Organspenderin oder -spender, sofern zu Lebzeiten kein ausdrücklicher Widerspruch dokumentiert wurde.
SchweizAktuell Zustimmungslösung, Wechsel beschlossenBislang muss zu Lebzeiten aktiv zugestimmt werden. Das Schweizer Volk hat sich per Referendum für die Widerspruchslösung entschieden, die frühestens 2026 in Kraft tritt.

Wichtig zu wissen: Verstirbt eine Person im Ausland, gilt das Recht des jeweiligen Sterbelandes, unabhängig von der eigenen Staatsangehörigkeit. Wer beispielsweise als deutscher Staatsbürger in Österreich verstirbt, unterliegt dort automatisch der österreichischen Widerspruchslösung – ein Grund mehr, die eigene Entscheidung unabhängig vom Wohnort schriftlich festzuhalten.

Häufige Fragen zu Diabetes und Organspende (FAQ)

Kann ich mit Diabetes einen Organspendeausweis ausfüllen? Ja, Diabetes schließt eine grundsätzliche Spendebereitschaft nicht aus. Es empfiehlt sich, die Erkrankung im Ausweis unter „Anmerkungen“ zu vermerken.

Warum ist die Bauchspeicheldrüse bei Diabetes von der Spende ausgeschlossen? Bei insulinpflichtigem Diabetes ist die Bauchspeicheldrüse in ihrer Insulinproduktion bereits beeinträchtigt und deshalb für eine Transplantation nicht geeignet.

Warum benötigen manche Menschen mit Diabetes eine neue Niere? Meist wegen einer diabetischen Nephropathie, einer fortschreitenden Nierenschädigung durch dauerhaft erhöhten Blutzucker, die bis zum vollständigen Nierenversagen führen kann.

Was ist eine kombinierte Nieren-Pankreas-Transplantation? Dabei werden Niere und Bauchspeicheldrüse desselben Spenders gleichzeitig übertragen, meist bei Typ-1-Diabetes mit fortgeschrittener Nierenschädigung – mit dem Vorteil, dass sich nach dem Eingriff auch der Blutzucker normalisiert.

Gilt in Deutschland, Österreich und der Schweiz dieselbe Regelung zur Organspende? Nein. Deutschland hat die Entscheidungslösung (aktive Zustimmung nötig), Österreich die Widerspruchslösung (automatische Spendebereitschaft ohne Widerspruch), und die Schweiz wechselt voraussichtlich ab 2026 von der bisherigen Zustimmungslösung zur Widerspruchslösung.

Mein Fazit

Diabetes ist bei der Organspende ein Thema, das differenziert betrachtet werden muss statt pauschal mit „geht nicht“ abgetan zu werden: Als Spender:in kommen die meisten Menschen mit Diabetes für zahlreiche Organe infrage, als Empfänger:in gehört gerade die kombinierte Nieren-Pankreas-Transplantation bei Typ-1-Diabetes inzwischen zum medizinischen Routineverfahren mit guten Langzeitergebnissen. Wer sich mit dem Thema auseinandersetzt, sollte dabei auch die unterschiedliche Rechtslage in Deutschland, Österreich und der Schweiz im Blick behalten – und die eigene Entscheidung unabhängig davon schriftlich festhalten.

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle ärztliche oder rechtliche Beratung.

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